Bestattungsformen und Grabstättenarten auf dem Friedhof Süsel
Für eine Bestattung auf dem Friedhof Süsel kommen die Erdbestattung (Sarg) und die Feuerbestattung (Urne) in Frage.
Die Ruhezeit bestimmt die Zeit, nach deren Ablauf auf einer Grabstätte erneut eine Beisetzung stattfinden darf.
Für Erdbestattungen auf dem Friedhof Süsel liegt die Ruhezeit bei 25 Jahren, für Feuerbestattungen bei 20 Jahren.
Eine Grabstätte ist kein Eigentum, sondern es wird ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhefrist verliehen. Bei Wahlgräbern kann das Nutzungsrecht verlängert werden. Für Wahlgrabstätten gelten Gestaltungsvorschriften, die in der Friedhofssatzung nachzulesen sind.
Oft ist bei der Auswahl der Grabart die Grabpflege ein Entscheidungskriterium. Bevor eine Entscheidung für eine Seebestattung oder eine anonyme Bestattung getroffen wird, lohnt es sich, mit der Friedhofsverwaltung über Alternativen zu sprechen. Wir beraten Sie gern.
Die Art der Grabstätte und ihre Lage auf dem Friedhof sowie die Form der Beisetzung können die Angehörigen selbst wählen. Auch zu Lebzeiten besteht diese Auswahlmöglichkeit.
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten werden mit einer oder mehreren Grabbreiten vergeben. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der Ruhezeit verlängert werden. Für die Pflege ist der Nutzungsberechtigte verantwortlich.
Das Nutzungsrecht an einer Wahlgrabstätte kann bereits zu Lebzeiten erworben werden.
Grabnutzungsgebühr je Grabbreite für einen Sarg auf 25 Jahre: 750,00 €, Beisetzung 445,00 €
Grabnutzungsgebühr für max. 2 Urnen auf 20 Jahre: 540,00 €, Beisetzung 150,00 €
Das Staudenband - ein pflegefreies Wahlgrab
Die Grabanlage umfasst 27 Gräber, die aneinandergrenzend in einer Doppelreihe angelegt sind. Ein wellenförmiges Staudenbeet durchzieht die Anlage. Es können Einzel- oder Doppelgräber erworben werden.
Grabnutzungsgebühren: 750,00 € plus Gruftkosten 445,00 € bzw. 150,00 € plus Pflege für 25 Jahre 1.377,35 €
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten werden im Sterbefall der Reihe nach einzeln für eine Dauer von 25 Jahren vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. In jeder Reihengrabstätte darf nur eine Sargbestat-tung oder eine Urnenbestattung stattfinden.
In Ausnahmefällen kann ein Kindersarg oder eine Urne zusätzlich beigesetzt werden, sofern die Ruhezeit nicht überschritten wird.
Zur gärtnerischen Anlage und Pflege sind die Angehörigen verpflichtet.
Grabnutzungsgebühr je Grabbreite für einen Sarg auf 25 Jahre: 750,00 €, Beisetzung 445,00 €
Reihengrabstätte in Rasenlage
Reihengrabstätten werden im Sterbefall der Reihe nach einzeln für die Dauer von 25 Jahren bzw. 20 Jahren vergeben. Blumen, Kränze und Gebinde dürfen nur für die ersten 10 Tage nach der Beisetzung abgelegt werden. Es sind nur erdbündige Grabsteine in dunkelfarbigem Naturstein in der Größe 50 x 40 cm zulässig.
Die Anlage und Pflege erfolgt im Auftrag der Friedhofsverwaltung.
Grabnutzungsgebühr für einen Sarg auf 25 Jahre: 1000,00 €, Beisetzung 445,00 €
Grabnutzungsgebühr für eine Urne auf 20 Jahre: 750,00 €, Beisetzung 150,00 €
Ruhegemeinschaft
Die Urnengemeinschaftsanlage Apfelgarten ist eine einheitlich mit Blumen und Gehölzen gestaltete Fläche mit 24 Plätzen für eine Urnenbeisetzung.
Jedes Feld ist mit zwei Zierapfelbäumen bepflanzt und bietet Platz für 6 Urnen. Alle Grabstellen sind zugänglich, entweder über den Kreuzweg oder von außen. Jeder Platz erhält einen beschrifteten Findling.
Preis: 2.230,00 € für Platz, Pflege für 20 Jahre, Beisetzung und Abräumung.
Die Alles-Inklusiv-Lösung.
Anonyme Beisetzung
Reihengrabstätten für Urnen zur anonymen Beisetzung sind als ein geschlossenes Feld in Rasenlage eingerichtet. Die Anlage und Pflege erfolgt durch die Friedhofsverwaltung. Für alle diese Grabstätten ist ein Holzkreuz aufgestellt. Grabmale sind nicht zulässig.
Die Beisetzung erfolgt ohne Beteiligung der Angehörigen zu einem späteren Zeitpunkt. Grabnutzungsgebühr für eine Urne auf 20 Jahre: 750,00 €, Beisetzung 150,00 €