Für folgende Grabstätten läuft die Nutzungsdauer mit Beginn des Jahres 2025 ab:
• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 1999 eine Erdbestattung stattfand
• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 2004 eine Urnenbestattung stattfand
Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Bitte melden Sie sich dazu in der Friedhofsverwaltung. Wir beraten Sie gern. Sie wollen das Nutzungsrecht nicht verlängern? Bitte sprechen Sie uns an.
Reihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist abgeräumt. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, damit Vereinbarungen über das Abräumen der Grabstellen getroffen werden können.
Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung (04524 - 372).
PDF Download zur Grabnutzungsverlängerung bzw. Grabaufgabe
PDF Download Friedhofsgebührensatzung für den Friedhof der Ev.-Luth. Kirchengemeinde Süsel