Friedhofsverwaltung - Bekanntmachung
Die Hinterbliebenen, deren Angehörige 1993 beigesetzt wurden, werden darauf aufmerksam gemacht, dass die Nutzungsdauer dieser Grabstellen mit Beginn des Jahres 2019 abgelaufen sind.
Fand die Beisetzung in einem Wahlgrab statt, kann die Nutzungsdauer verlängert werden. Nutzungsberechtigte, die von dieser Möglichkeit gerne Gebrauch machen wollen, werden gebeten, mit dem Kirchenbüro bis spätestens 30.06.2019 Kontakt aufzunehmen.
Nutzungsberechtigte, die die Nutzungsdauer eines Wahlgrabes nicht verlängern wollen und die Nutzungsberechtigten von Reihengräbern werden gebeten, sich ebenfalls im Kirchenbüro zu melden, damit Vereinbarungen über das Abräumen der Grabstellen getroffen werden können.
Zur Beantwortung von Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern unter der Rufnummer 04524-372 zur Verfügung.