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Kindergarten Süsel

Die Friedhofsverwaltung informiert

Für folgende Grabstätten läuft die Nutzungsdauer mit Beginn des Jahres 2022 ab:

 

• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 1996 eine Erdbestattung stattfand

• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 2001 eine Urnenbestattung stattfand

Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Bitte melden Sie sich dazu in der Friedhofsverwaltung. Wir beraten Sie gern. Sie wollen das Nutzungsrecht nicht verlängern? Bitte sprechen Sie uns an.

Reihengräber werden nach Ablauf der Ruhefrist abgeräumt. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, damit Vereinbarungen über das Abräumen der Grabstellen getroffen werden können.

Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung (04524 - 372).

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In eigener Sache!

Seit dem 1. August 2014 bieten wir in unserem Kindergarten eine Ganztagsbetreuung bis 17.00 Uhr an (s.u.).

 

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  • 23. April 2024

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