Für folgende Grabstätten läuft die Nutzungsdauer mit Beginn des Jahres 2021 ab:
• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 1995 eine Erdbestattung stattfand
• Grabstätten, auf denen zuletzt im Jahre 2000 eine Urnenbestattung stattfand
Die Nutzungsberechtigten dieser Grabstätten haben die Möglichkeit, das Nutzungsrecht zu verlängern. Bitte melden Sie sich dazu in der Friedhofsverwaltung. Wir beraten Sie gern. Sie wollen das Nutzungsrecht nicht verlängern? Bitte sprechen Sie uns an.
Reihengräber können nicht verlängert werden. Bitte melden Sie sich bei der Friedhofsverwaltung, damit Vereinbarungen über das Abräumen der Grabstellen getroffen werden können.
Bei Fragen steht Ihnen die Friedhofsverwaltung gern zur Verfügung (04524 - 372).